

















































Wenn es um eine Beurlaubung im Umfang von bis zu drei Tagen geht, kann dies der Klassenlehrer allein entscheiden (außer vor und nach den Schulferien).
Da in Deutschland Schulpflicht besteht, können Sie Ihr Kind nicht einfach aus dem Unterricht herausnehmen. Vielmehr müssen Sie für eine längere Befreiung vom Unterricht rechtzeitig (möglichst zwei Wochen vorher) einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung stellen, der dann geprüft und eventuell bewilligt wird. Dieser Antrag auf Unterrichtsbefreiung kann natürlich auch ein ärztliches Gutachten sein, das die Beurlaubung für eine Kur oder Ähnliches als notwendig erachtet.